Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stapel Catering GmbH & Co. KG
Cuxhavener Str. 146a
21149 Hamburg

1. Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.

2. Leistungsumfang
Kommt es abweichend zu dem vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringeren, als dem vereinbarten Bedarf z.B. durch geringere Teilnehmerzahlen oder witterungsbedingte Umstände, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Auftragsvolumens. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung schriftlich der Auftragnehmerin mitgeteilt werden.

3. Fälligkeit und Verzug
Das vereinbarte Entgelt ist bei Lieferung bzw. gemäß Absprache zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin sofort zur Zahlung fällig.

4. Preis, Zahlung, Inkasso
Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise und AGB`s unserer Angebotsliste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluß und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als 6 Monate verstrichen sind.

5. Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

6. Stornierung
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall haftet der Auftraggeber bei einem Rücktritt von 14 Tagen oder weniger vor der Veranstaltung mit 30% der Bruttoauftragssumme, bei weniger als 7 Tagen in Höhe von 60%, bei weniger als drei Tagen in Höhe von 90% und am Veranstaltungstag in Höhe von 100% der Nettoauftragssumme.

7. Transportgebühren
Die Ware wird auf Wunsch des Kunden direkt zu einem durch den Kunden benannten Ort geliefert. Die Transportkosten für Anlieferung und Abholung werden laut vorliegendem Angebot entweder in Personalstunden à € 23,50 oder als Pauschalsatz berechnet.

8. Mängel
Die Ware ist vom Auftraggeber beim Empfang zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind der Auftragnehmerin anzuzeigen, ggf. telefonisch zu melden, um für Abhilfe sorgen zu können. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.

9. Bruch und Verlust
Stellt die Auftragnehmerin Mobiliar und Geschirr zur Verfügung ist der Auftraggeber verpflichtet, Bruch und Schwund nach dem Neuwert zu ersetzen. Fehlmengen oder Beschädigungen am gelieferten Mobiliar und Geschirr hat der Auftraggeber bei Anlieferung zu reklamieren. Geschieht dies nicht, gilt die angelieferte Menge als vertragsgemäß. Die Abrechung über Bruch- und Fehlmengen erfolgt mit abschließender Rechnung oder ggf. später. Verbrauch und Fehlmengen werden am Firmensitz der Auftragnehmerin gezählt und festgestellt.

10. Schadensersatzpflicht
Wir sind dem Kunden zum Schadensersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn uns oder einem unserer leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, den Mietzins für die ihm überlassene Sache solange zu entrichten, bis die geschädigte Sache wiederhergestellt oder für die beschädigte bzw. in Verlust geratene Sache Ersatz beschafft ist oder der Wert erstattet wurde.

11. Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

12. Mietpreis
Der Mietpreis für Leihgegenstände gilt für die Dauer von 2 Tagen. Leihgegenstände und Verpackungsmaterial bleiben Eigentum der Auftragnehmerin.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Hamburg. Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Hamburg. Gehört der Kunde nicht zu dem in § 24 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

14. Gültigkeit
Mit der Herausgabe dieser Preisliste verlieren alle älteren Allgemeinen Angebote Ihre Gültigkeit.